Verordnung gegen das Schlemmerunwesen

Ende 1921 von der Bayrischen Staatsregierung im Reichstag eingebracht. Personen, die sich "der Genußsucht" hingeben, sollen mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden. Offenbar richtet sich die Gesetzesinitiative gegen Kriegsgewinnler, die allzu provokant auftreten.

Seite

Berliner Fasching

28, 48, 588

Seite

Der Volksfreund

25, 34, 448

Seite

Im Kleinen groß

28, 38, 473

Seite

Schlemmer-Erlaß

26, 38, 499

Seite

Schlemmerei

26, 44, 598

Seite

Über alles die Pflicht

28, 42, 515