Überwachungskommission / Reparationskommission ("RepKo")
Wird nach dem Ersten Weltkrieg durch die Versailler Verträge zur Überwachung der Reparationszahlungen eingesetzt. Hat die Kompetenz, den Wert der Reparationsgüter festzusetzen.
Die Wiedergutmachungskommission
25, 44, 593