Volksbegehren / Volksentscheid

Nach § 73 der Weimarer Verfassung hat die Bevölkerung durch Volksentscheide die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung Einfluß zu nehmen.

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Volksbegehren und Untertan

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Angeklagte Deutschlands, vereinigt euch!

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Simpl-Woche: Das Volksbegehren

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Saargebiet

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