Fürstenenteignung / Fürstenabfindung / Hohenzollernabfindung

1925 verlangt und erhält Wilhelm II. vom Reich die Auszahlung von 30 Mio. Goldmark als rechtmäßig ihm zustehenden persönlichen Besitz.
Am 20.6.1926 findet eine Volksabstimmung zur Frage der Entschädigung enteigneter Fürstenhäuser statt