Bayrisches Konkordat 1924
29.1.1924 zwischen der Kurie und Bayern geschlossen. Der Papst bekräftig das freie Ernennungsrecht der Bischöfe, er ist nur an eine Vorschlagsliste bayrischer Bischöfe gebunden. Religionsunterricht als Regelfach wird festgeschrieben.
Das bayrische Konkordat
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Mutter Kirche
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