Jesuiten / Jesuitengesetze

Männerorden, 1534 von Ignatius von Loyola gegründet. 1773 verboten. Im Deutschen Reich ist den Jesuiten per Gesetz seit 1872 jegliche Aktivität untersagt. Der Katholikentag in Aachen fordert 1912 die Aufhebung dieser Gesetze. Die Bayrische Regierung sucht schon seit längerem durch Erlasse dieses Gesetz aufzuweichen. Am 8.3.1904 wird §2 in Bayern aufgehoben und die Ausweisung der Jesuiten somit nicht mehr praktiziert. 1912 werden die Nationalliberalen gegen die bayrische Praxis durch eine Anfrage im Reichstag initiativ. Im August wird auf dem Katholikentag in Aachen die Aufhebung der Jesuitengesetze gefordert, die jedoch erst 1917 vollzogen wird.

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Das einzige Mittel

17, 24, 388

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Das Mißtrauensvotum

17, 47, 792

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Das Nachtrags-Ei

17, 42, 694

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Das neie Barlahmend

16, 62, 1

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Das Staatsmännlein

18, 35, 570

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Der Demokratenhut im Wandel der Zeiten

31, 39, 519

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Der Erstling

22, 6, 79

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Der Lohn des Sozi

17, 50, 830

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Der Ordenserlaß

17, 15, 243

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Der preußisch-bayrische Lotterievertrag

17, 29, 468

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Der Reichstag ist los!

5, 34, 271

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Die bayerische Staatszeitung

17, 42, 693

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Die Jesuiten

17, 4, 67

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Die Jesuiten in Bayern

17, 4, 53

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Die neue Mainbrücke

18, 7, 98

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Die Posaune des Gerichts. Eine Hirtengeschichte

2, 6, 43

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Die Sonnenfinsternis

17, 5, 83

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Die Toleranzschalmei

27, 20, 296