Urteil von Beuthen / Mord von Potempa

Am 10.8.1932 erschlagen in Potempa (Oberschlesien) fünf Angehörige der SA einen Kommunisten. Sie werden von einem Sondergericht in Beuthen unter erstmaliger Berufung auf die neue "Verordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror" zum Tode verurteilt. Hitler erläßt am 23.8. einen Protestaufruf. Freisler fordert am 26.8. die Aufhebung des Urteils. Das Urteil wird in Zuchthausstrafe umgewandelt, Mitte 1933 werden die Verurteilten freigelassen.

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Das Urteil von Beuthen

37, 25, 291