Verordnung gegen das Schlemmerunwesen

Ende 1921 von der Bayrischen Staatsregierung im Reichstag eingebracht. Personen, die sich "der Genußsucht" hingeben, sollen mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden. Offenbar richtet sich die Gesetzesinitiative gegen Kriegsgewinnler, die allzu provokant auftreten.