"Kriegsgesellschaften", "Reichs-Kredit-Gesellschaft"

Vom Staat gegründete Gesellschaften zur Steuerung der Wirtschaft im 1. Weltkrieg. Gehören zum Reichsschatzamt, später Finanzministerium. Zweck ist der Ausgleich von Geldüberschuß und Geldbedarf bei der Kriegsgesellschaften. Wird nach dem 1. Weltkrieg abgewickelt.

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