Reparationen / Sanktionen / Friedensbedingungen

Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 verlangt Bismarck Reparationen über 5 Mrd. Goldmark.
Nach dem 1. Weltkrieg werden im Februar 1921 vom Deutschen Reich 226 Mrd. Goldmark gefordert. Die Zahlung soll sich über 42 Jahre (also bis 1963) erstrecken. Im April (Pariser Reparationsabkommen) werden die Forderungen modifiziert: 132 Mrd. Goldmark in 66 Jahresraten (also bis 1987).
Die Reichsregierung bezeichnet die Forderungen insgesamt als nicht erfüllbar. Nach Verlängerung des Zahlungszeitraumes einigt sich die Nationalversammlung auf eine Strategie, die Unerfüllbarkeit der Forderungen zu beweisen.
1931 wird auf Initiative des amerikanischen Präsidenten Hoover ein Moratorium der Zahlungen für ein Jahr beschlossen.