Erfurter Reservistenurteil 1913

Sieben Landwehrmänner (Reservisten) werden 1913 vom Kriegsgericht zu drakonischen Strafen verurteilt, weil sie zu einer Kontrollversammlung nicht erschienen waren, wobei der Grund wohl weniger rebellischer Natur als vielmehr ein gemeinsam abgehaltener Umtrunk vor der Veranstaltung gewesen war. Carl von Ossietzky wird für einen kritischen Artikel über das Urteil zu 200 M Geldbuße verurteilt.

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An den Kriegsminister

18, 16, 267

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Zum Erfurter Urteil

18, 17, 284

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Chronik der Weltereignisse

18, 17, 283

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Vor dem Erfurter Oberkriegsgericht

18, 26, 432