Deutscher Landwirtschaftsrat

1871 gegründet zum Zweck der Wahrnehmung landwirtschaftlicher Interessen in deutschen Reich. Hat vornehmlich gutachterliche Funktion. Besteht aus 75 Ageordneten und Vertretern "behördlich anerkannter" landwirtschaftlicher Vertretungen.

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Beim Festmahl des deutschen Landwirtschaftsrats

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